Informationen und behördliche Auflagen am Donauturm
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Regelungen um Vorschriften aus dem Bescheid zur Betriebsanlagengenehmigung handelt und daher auch leider keine Ausnahmen gemacht werden können. Die Vorschriften dienen zum Schutz aller Besucher, insbesondere im Brand- oder Katastrophenfall.
Hundebesitzer
Die Mitnahme von Hunden auf den Donauturm ist behördlich nicht gestattet. Bitte lassen Sie Ihren Hund in geeigneter Obhut am Boden. Die Mitnahme von Blindenführhunden und Assistenzhunden ist gestattet.
Im Donaubräu sind Hunde dafür herzlichst willkommen.
Kinderwägen
Kinderwägen dürfen in den Schnellaufzügen nicht befördert werden, darum können diese auch nicht auf die Aussichtsterrasse, das Turmcafé oder das Turmrestaurant mitgenommen werden.
Unsere Mitarbeiter an der Kassa zeigen Ihnen gerne einen Platz, an dem Sie den Kinderwagen abstellen können.
Die Mitnahme von einem Maxi-Cosi ist eine gute Alternative.
Offenes Feuer und Kerzen
Aus feuerpolizeilichen Gründen ist offenes Feuer sowie Kerzen am gesamten Donauturm ausnahmslos verboten.
Rauchfrei am Donauturm
Rauchen ist im gesamten Turm behördlich verboten.
Rollstuhlfahrer
In den Schnellaufzügen darf pro Kabine nur eine Person im Rollstuhl bis zu Ausstiegsstelle 1 (Aussichtsterrasse) befördert werden. Jeder Rollstuhlfahrer muss von einer Person begleitet werden, die im Bedarfsfall den Rollstuhlfahrer transportieren kann. Es dürfen maximal 3 Rollstuhlfahrer gleichzeitig im Turm auf der Aussichtsterrasse anwesend sein.
Die Treppen zu den Gastronomiebereichen sowie die Treppen zur Indoor-Terrasse können mit Rollstühlen nicht benutzt werden.
Der Besuch dieser Bereiche ist daher mit Rollstuhl leider nicht möglich. Wenn Sie kurze Strecken gehen können, dann zeigen Ihnen unsere Mitarbeiter an der Kassa gerne den für Rollstühle vorgesehenen Abstellplatz im Eingangsbereich.
Die neu gestalteten Bereiche im Erdgeschoss – das Donaubräu und der Shop – sind selbstverständlich barrierefrei nutzbar.
Veranstaltungen auf der Indoor-Terrasse
Die Indoor-Terrasse muss jederzeit begehbar sein und kann daher nur optisch abgesperrt werden, da sie Teil des Fluchtweges und der Evakuierungszone in Brand- und Notfällen ist (Turmrestaurant, Turmcafé, Zentralgeschoß). Im gesamten Turmkopf ist die Verwendung von Flüssiggas und offenen Flammen (z.B. Kerzenlicht, Sprühkerzen, etc.) strengstens verboten. Alle Möbel und
Dekorationsgegenstände müssen der Brennbarkeitsklasse B1 gemäß ÖNORM B 3800/1 entsprechen und dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nachweislich mindestens dieser Brennbarkeitsklasse entsprechen.
Donauturm Rutsche
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Regelungen um Vorschriften seitens § 27 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 (Wr. VG) handelt. Unsere Hausordnung können Sie gerne hier nachlesen.